Liberia ist zwar dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1951 beigetreten, wurde aber von Deutschland als Signatarstaat beeinsprucht. Somit entfällt für die Verwendung deutscher Dokumente in Liberia die Legalisation mit vorheriger Vorbeglaubigung nicht.
Für die Anerkennung von Dokumenten aus den USA, Großbritannien, der Ukraine, Russland, Kasachstan, Weißrussland oder Dänemark ist die Apostille ausreichend.
Unser Service umfasst leider nicht die Legalisation von Urkunden zur Verwendung in Liberia. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an die zuständige konsularische Auslandsvertretung.