Der Gebrauch von Dokumenten in Belgien ist durch das Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 geregelt. Demnach ist für die Anerkennung von Dokumenten aus einem der Mitgliedstaaten die Apostille ausreichend. Die Legalisation von Urkunden durch eine konsularische Vertretung Belgiens ist nicht erforderlich.
Die Anerkennung deutscher Dokumente in Belgien wird durch das deutsch-belgische Beglaubigungsabkommen von 1975 geregelt. Demnach sind deutsche Dokumente von jeglicher Beglaubigung befreit.
Allerdings wird das Abkommen offenbar zum Teil in Belgien nicht anerkannt. Es dürfte sich daher empfehlen, bei der Verwendung deutscher Urkunden in Belgien vorsichtshalber eine Apostille einzuholen.
Die Kosten für die Beglaubigung Ihrer Dokumente mit der Apostille können Sie unserer Preisliste einsehen.
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