Aserbaidschan ist zwar dem Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 beigetreten, wurde aber von Deutschland als Signatarstaat beeinsprucht. Somit entfällt für die Verwendung deutscher Dokumente in Aserbaidschan die Legalisation mit vorheriger Vorbeglaubigung nicht.
Für die Anerkennung von Dokumenten aus den USA, Großbritannien, der Ukraine, Russland, Kasachstan, Weißrussland oder Dänemark ist die Apostille ausreichend.
Wir bieten Ihnen sowohl die Legalisation (wenn Ihr Dokument von den entsprechenden Behörden bereits vorbeglaubigt wurde), als auch den kompletten Beglaubigungsweg an.
Die Preise für die Beglaubigung Ihrer Dokumente zur Vorlage in Aserbaidschan können Sie der unten aufgeführten Preisliste entnehmen. Wenn Sie mehrere Dokumente beglaubigen lassen möchten, erstellen wir Ihnen gerne ein gesondertes Angebot.
Unsere Preise verstehen sich:
Die unten aufgeführten Preise sind ausschließlich für in Deutschland ausgestellte Dokumente gültig. Für in den USA, der Ukraine und auf den Philippinen ausgestellte Dokumente bitte wir Sie uns zu kontaktieren
Je nach der von Ihnen gewählten Versandart können zusätzliche Kosten entstehen, welche Sie unserer Preisliste unter Versand entnehmen können.