Urkunde

Heiraten in Dänemark

Informationen

Mindestaufenthalt vor der Heirat

 


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Die meisten dänischen Kommunen verlangen einen Mindestaufenthalt von zwei bis drei Tagen vor der Trauung in der Gemeinde, in der die Heirat stattfinden soll. Dies bedeutet, dass die Registrierung im Standesamt zwei bis drei Tage vor dem vereinbarten Heiratstermin stattfindet. Bei der Registrierung werden Ihre Originalunterlagen entgegengenommen.

Es gibt aber auch einige Gemeinden, in denen der oben erwähnte Mindestaufenthalt nicht verlangt wird. Sie können am Tag Ihrer Heirat anreisen und auch wieder abreisen.

 

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Heiraten in Dänemark

Der einfache Weg zur Eheschließung.